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   BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83   

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https://dejure.org/1984,6473
BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83 (https://dejure.org/1984,6473)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1984 - 8 B 160.83 (https://dejure.org/1984,6473)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1984 - 8 B 160.83 (https://dejure.org/1984,6473)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Erhebung von Geldleistungen wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung unterliegenden Wohnung - Unbilligkeit der Wohnungsbindung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83
    Urteil des Senats vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - (BVerwGE 62, 230 [BVerwG 27.05.1981 - 8 C 51/79]) geklärt ist.

    Daß unter diesen tatsächlichen Voraussetzungen nicht nur bei einer Einliegerwohnung, um die es sich in dem damaligen Verfahren (BVerwG 8 C 51.79) handelte, sondern bei allen der Wohnungsbindung unterliegenden Wohnungen eine Unbilligkeit im Rechtssinne anzunehmen ist, versteht sich von selbst und bedarf nicht der Vertiefung in einem weiteren Revisionsverfahren.

    Der angefochtene Beschluß weicht auch nicht von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil vom 27. Mai 1981 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. hierzu Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) kommt der Rechtssache nicht zu, weil die entscheidungserhebliche Rechtslage bereits durch das.
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83
    Eine die Revision eröffnende Abweichung setzt voraus, daß die Vorinstanz ihrer Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG VI CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130 S. 4).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. hierzu Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) kommt der Rechtssache nicht zu, weil die entscheidungserhebliche Rechtslage bereits durch das.
  • BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Entlastungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83
    Die Frage, ob die Begründung des angefochtenen Beschlusses insoweit den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG sowie des § 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO genügt (vgl. dazu Urteil vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15 S. 5 ; Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23 S. 9 f.), wirft die Beschwerde nicht auf.
  • BVerwG, 22.07.1980 - 9 CB 5.80
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83
    Die Frage, ob die Begründung des angefochtenen Beschlusses insoweit den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 2 § 7 Abs. 1 EntlG sowie des § 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO genügt (vgl. dazu Urteil vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15 S. 5 ; Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23 S. 9 f.), wirft die Beschwerde nicht auf.
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